Vertrauen verpflichtet!
 
Ihre Zufriedenheit an erster Stelle

Kraftfahrzeug Versicherung

Das von den Versicherern wohl meist umkämpfte Produkt ist die Kraftfahrzeugversicherung.

Diese unterteilt sich in die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (gesetzliche Pflichtversicherung), die Kaskoversicherung (Voll- und Teilkasko) sowie in die Insassenunfallversicherung und Kfz-Rechtsschutzversicherung.

 

Die Haftpflichtversicherung!

Diese ist vom Gesetzgeber mit einer Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden von(derzeit) € 6 Mio. verankert.

 

ACHTUNG!

Diese Mindestdeckungssumme ist kein Garant für die völlige Übernahme einer Schadenszahlung. Der Verursacher haftet nach ABGB für sämtliche Schäden in unbegrenzter Höhe. Das heißt er haftet auch mit seinem Privatvermögen über die Deckungssumme hinausgehend. Es wird daher generell geraten, die individuelle Deckungssumme auf € 10 Mio. oder sogar € 15 Mio. zu erhöhen.

 

Bekomme ich bei einem unverschuldeten Unfall einen Ersatzwagen?

Grundsätzlich steht nach einem nicht verschuldeten Unfall ein Ersatzfahrzeug zu. Allerdings nur dann, wenn beim eigenen Haftpflichtversicherungsvertrag nicht die Variante A (mit Ersatzwagenverzicht) sondern die Variante B abgeschlossen wurde. Leider verzichten viele Versicherungsnehmer auf diese Ersatzwagenregelung, indem sie sich für die um 25% günstigere Variante A entschließen. Vergleicht man allerdings die heutigen Kosten für einen Ersatzwagen mit den 25 % Ersparnis aus der Haftpflichtprämie, so ist wohl der Variante B der Vorzug zu geben.

 

 

Die Kaskoversicherung!

Die Vollkaskoversicherung umfasst Schäden durch selbstverschuldete Unfälle, Parkschäden, Vandalismus, Glasbruchschäden (Rundumverglasung, Glasdächer), Kleingläser (Scheinwerfer, Blinkercelonen), Wildschäden (Haar- und Federwild), Elementarschäden, Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch.

Die Teilkaskoversicherung sollte alle Schäden der Vollkasko ausgenommen des selbstverschuldeten Unfalles decken. Denn auch der Parkschaden kann zur Kostenfalle werden.

Durch eine Vielzahl von Selbstbehaltsvarianten ist der Überblick (für den Laien) über die richtige Absicherung beinahe unüberschaubar geworden.

Deshalb bediene ich mich eines Vergleichrechners, um eine Vorauswahl nach Ihren Vorgaben und Wünschen zu erzielen.

Abzuraten ist jedenfalls von jenen Selbstbehaltsvarianten, welche mittlerweile auch für Kleingläser einen Selbstbehalt vorsehen. Ein Steinschlag des „Vordermannes“ zerstört schon mal meine Scheinwerfer. Oder der rücksichtslose Einparker der meinen Blinker beschädigt?

 

Die Insassenunfallversicherung!

Grundsätzlich sind alle Insassen (der Lenker nur bei Fremdverschulden) über die Haftpflichtversicherung versichert. Jedoch zahlt der Haftpflichtversicherer einen entstandenen Schaden erst dann, wenn der tatsächliche Verursacher festgestellt ist. Dies kann bei einem „ungeklärtem Verkehrsunfall“ schon mal einige Monate dauern.

 

Anders verfährt hier der Unfallversicherer. Dieser entschädigt die Beteiligten (also auch den Lenker) „sofort“ und nimmt dann am tatsächlichen Verursacher Regress.

Somit ist eine Insassenunfallversicherung jedenfalls für den Lenker und präventiv auch für alle anderen Insassen anzuraten. Für alle Insassen deshalb, weil nicht alle Mitfahrer immer nur zum engsten Familienkreis gehören, und im Falle des Falles wohl, ohne zu zögern eventuelle Schadenersatzforderung gerichtlich einfordern werden.

 

Die Insassenunfall sollte jedoch die Einzelunfallversicherung nicht ersetzen.

 

 

Die Rechtsschutzversicherung!

Der Sinn der Rechtsschutzversicherung besteht darin, dass ich als „schuldloser“ Unfallbeteiligter meine Forderungen gegenüber dem schuldtragenden Lenker leichter und kostengünstiger durchsetzen kann. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt dabei die Kosten meines Anwaltes bzw. auch die Gerichtskosten.  Nachdem natürlich auch der Rechtsschutzversicherer versucht „seine“ Kosten so gering als möglich zu halten, werden seitens des Versicherers nur jene Spezialisten empfohlen, welche auch dem jeweiligen Sachgebiet zuzuordnen sind.

 

Das Leasing!

Der Begriff Leasing kommt aus dem engl. (leihen, mieten) und wurde anfänglich von Unternehmen im Bereich von Kfz-Flotten eingesetzt. Fahrzeuge wurden nicht mehr angekauft, sondern angemietet und nach einigen Jahren wieder an den Vermieter (Leasing-Gesellschaft) zurückgestellt. Dieser Trend hat auch im Privatbereich Einzug gehalten. Während im betrieblichen Bereich nicht nur Fahrzeuge geleast werden, sondern auch Immobilien und bewegliche Güter (Büro-Einrichtungen) umfasst der Privatbereich fast ausschließlich das Kfz.

 

Der Vorteil im Leasing liegt darin, dass ich mich nach der Benützung nicht um eine Veräußerung des Fahrzeuges kümmern muss, sondern einfach das nächste Fzg. anmiete. Meistens liegt auch die Gesamtbelastung des Leasings unter der eines Kredites. Als weiteren Vorteil sehe ich die zwingend vorgeschriebene Vollkasko. (wie oft wurden schon für Autos Kredite rückgezahlt, obwohl das Fahrzeug nicht mehr existierte, da man an der falschen Stelle gespart hat?)

 

Doch Vorsicht! Es gibt auch Nachteile. Ungepflegte Fahrzeuge und solche mit überdurchschnittlichen Fahrleistungen können den Marktwert schon mal in die Knie zwingen. Da wird dann natürlich nachverrechnet, wenn das Fzg. den vereinbarten Restwert nicht erzielen sollte.