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Rechtsschutzversicherung

Wofür benötige ich die Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten bei der Durchsetzung von Forderungen. Diese Kosten unterteilen sich üblicherweise in drei Bereiche.

Mein Anwalt, die Gerichtskosten (Sachverständige) und der gegnerische Anwalt.

Was übernimmt die Rechtsschutzversicherung nicht?

Schadenszahlungen an Geschädigte werden von dem Rechtsschutz nicht übernommen.

Dafür benötigt man eine Haftpflichtversicherung, welche berechtigte Forderungen begleicht.

Welchen Leistungsumfang sollte den Rechtsschutz umfassen?

Schadenersatz-, Strafrecht-, Beratungs-, Vertrags- (inkl. Versicherungsstreitigkeiten), Steuer-, Erb- und Familien-, Lenker-, Grundstückseigentum- und Mieten-, Arbeitsgerichts-, Sozialversicherungs-, Fahrzeug-Vertrags-, Führerschein-, Gutachten-, Ausfallsversicherung, Vorsatzdelikte,

zusätzlich:

Opfer- und Anti-Stalking-, Ermittlungs-, Herausgabe-, Daten-, Reise-, Anleihen- und Vorsorgeprodukte-,

 

Bis vor einigen Jahren war der letzte Ausweg stets der Weg zu Gericht.

Mittlerweilen jedoch zeigt sich ein neuer Trend der außergerichtlichen Einigung in Form der Mediation. Viele „kleinere“ Streitfälle können auf diese Art aus der Welt geschafft werden. Es wird mit Hilfe eines Mediators versucht, eine Lösung ohne Verlierer zu finden.

 

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